Informatikrecht, nur Informatikrecht!
Informatikrecht ist eine Querschnittsdiziplin. Sie deckt u.a. das Vertrags-, Wettbewerbs-, Urheber-, Kennzeichen-, Arbeits-, Straf- und Datenschutzrecht ab. Ich konzentriere mich auf alle rechtlichen Themen rund um Informatik und Internet. Für Ihre allgemeinen Rechtsfragen sowie Fragen in anderen Rechtsgebieten (Verwaltungsrecht, allgemeines Zivilrecht usw.) stehen Ihnen andere Spezialisten zur Verfügung.
Juristische Probleme erkennen und lösen!
Auf die juristischen Probleme hinzuweisen ist wichtig, die passende Lösungsmöglichkeit auszuarbeiten ist die wahre Kunst. Ihre IT-Projekte rechtssicher zu realisieren ist auch mein Anspruch.
Keine gute Beratung ohne technisches und betriebswirtschaftliches Verständnis!
Ich verstehe und spreche Ihre Sprache – egal, ob Sie Informatiker, Jurist oder „Business Driven“ sind. Ich verstehe mich als Bindeglied zwischen Entwickler und Anwender und verfüge über das juristische und betriebswirtschaftliche Know-how, um bei komplexen
Problemstellungen adäquate Lösungen zu finden.
Anspruchsvolle und regelmässige Weiterbildung!
Wer sich in diesem Business auf dem angeeigneten Know-how ausruht, ist bereits nicht mehr „state-of-the-art“. Falls Sie mich mal nicht erreichen, bin ich wahrscheinlich gerade bei der Weiterbildung.
Streiten tun andere!
Ich streite nicht. Als Ihr Informatikjurist unternehme ich bereits auf der Stufe der Vertragsanbahnung alles, um Auseinandersetzungen zu verhindern. Gelingt dies ausnahmsweise nicht, habe ich ein gutes Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten, die gerne - und erfolgreich - streiten.